Sa 19 Apr 2008
Die 1 Euro GmbH
Geschrieben in Finanzen&Wirtschaft
Absicht des Gesetzgebers ist es den Gründungsmitgliedern dieses leichter zu machen. Die angestrebte Gründung einer GmbH soll es schon ab einem Euro Stammkapital geben. Bislang war Voraussetzung für eine GmbH-Gründung ein Kapital von insgesamt 25t €. Wie die Presse anmerkte besteht Einklang in der Bundesregierung und eine darauf ausgerichtete Gesetzesänderung soll im Bundestag verabschiedet werden. Die in der BRD vorherrschend genutzte GmbH soll gegen der britischen Limited besser gemacht werden. Die Ursache für den Entschluss das Grundkapital auf nur einen Euro zu reduzieren ist der Rückgang der Firmengründungen. Mit der Änderung des GmbH-Gesetzes will der Bundestag dem negativen Trend verbessern. Ergänzend zur GmbH wird es die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft geben. Mit einem Firmenkapital von einem € gibt es ab Anfang 2008 die Möglichkeit eine Gründung einer Selbstständigkeit in Form der so genannten haftungsbeschränkten ein € GmbH durchzuführen. Die Gründung der rechtlichen Form der GmbH soll interessanter umgesetzt werden. Rechtlicher Hintergrund für die neue Mini-GmbH (1-Euro-GmbH) sind im Reglement zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) festgehalten. Die offizielle Bezeichnung davon ist “haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft”. Kennzeichen der neuen Unternehmensform ist das geringe Mindeststammkapital, denn die Gesellschaftsanteile können ab 1′nem Euro fragmentiert werden. Die Mustersatzung darf ohne durch einen Notar beglaubigt verwendet werden.
Durch das und dem gestatteten Eintragung in das Handelsregister kann die GmbH-Gründungsdauer ohne Probleme werden. Die Stammeinlage erfolgt in bar, es bedarf nicht der sog. Einlage der Sachen. Eine große Anzahl der Gesellschafter ist auf 3 festgelegt, auch sind die GmbH-Gründer in der Gesellschafterliste registriert. Als Rücklagen sind auf ein Viertel des Jahresgewinnes einzustellen, bis solange ein Unternehmenskapital in Höhe von 10.000 € erreicht ist. Das ist so hoch der klassischen GmbH. Arbeiten muss die Gesellschaft mit dem Zusatzkürzel UG. Die Abkürzung UG könnte sich jedoch auch als nachteilig erweisen, es offeriert dem Geschäftspartner, welcher sich mit der neuen GmbH-Form auskennt, dass diesem Unternehmer das Kapitalstamm fehlt. Sonst unterliegt die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) den selben Verordnungen wie die GmbH. Einerseits steht die Mini-GmbH unter der kompletten Überwachung durch die Finanzverwaltung, anderseits hat die Mini-GmbH auch Vorzüge für Gründer einer Existenz. Es war nicht nur die deutsche Wirtschaft ein Vorteil dar, wenn auf Grund die Mini-GmbH, die zahlreiche Auswanderung von Unternehmen und ihren Produktionsstätten nach England, mit der Rechtsform Limited, wie auch die Zuwiederhandlung in dem Sinne von „Briefkastenfirmen” verhindert wird. Hinzu kommt, dass der Unternehmer, den Sitz in England mehr vorweisen muss und der englischsprachigen Schriftwechsel mit den englischen Finanzverwaltung nicht mehr gemacht werden muss. Ein wichtiger positiver Effekt für eventuelle Gläubiger der Mini-GmbH ist, dass sie nicht mehr befürchten müssen, ihr Geld im Ausland eintreiben zu müssen. Sowohl die Firmen als auch die privaten Kunden können somit nur profitieren von der Unternehmergesellschaft.
Ralph Schuenemann
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