Di 11 Sep 2007
EU Führerschein
Geschrieben in Auto & Verkehr
Die EU wächst mehr und mehr zusammen, die Grenzen sind schon lange offen und ein freier Warenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten ist Gang und Gebe. Auch die Fahrerlaubnis wird in Zukunft auch aus Brüssel geregelt, auch wenn natürlich die wirkliche Arbeit nach wie vor noch von den örtlichen Straßenverkehrsämtern durchgeführt wird. Aber neue Richtlinien kommen aus Brüssel und damit auch der EU Führerschein, welcher nunmehr seit einigen Jahren schon zu erhalten ist und dementsprechend auch in der gesamten Union gültig sein soll.
Auch natürlich in Deutschland und auch dann, wenn dieser Führerschein nicht in Deutschland gemacht wurde, sondern beispielsweise in den Nachbarländern Polen oder Tschechien, obwohl der Inhaber von der Staatsangehörigkeit her deutsch ist. Einerseits könnte man nun denken, dass es der Preisvorteil ist, welcher in Polen oder Tschechien eventuell gegeben sein könnte, wenn dort der Führerschein gemacht wird.
Aber das ist selten der Fall, eigentlich zahlen gerade diese Führerscheinabsolventen mehr Geld als in Deutschland und eigentlich hatten sie auch schon jahrelang einen Führerschein. Dennoch wollen sie nun einen EU Führerschein haben, denn ihren alten Führerschein mussten sie leider abgeben und dies für zumeist längere oder sogar unbestimmte Zeit lang.
Zumeist sind natürlich der Alkohol oder gar härtere Drogen schuld an der Situation, ab und an auch einmal andere Gründe. Alle aber haben eine teure und zeitaufwendige MPU vor sich, wenn sie in Deutschland wieder ihren regulären Führerschein wiederhaben wollen.
Da erscheint es natürlich einfacher, einen neuen EU-Führerschein im Ausland zu machen, wo nicht nach der Vergangenheit gefragt wird. Schließlich muss dieser EU Führerschein ja in Deutschland und vom Staat und der Exekutive anerkannt werden. So zumindest ist der Gedanke bei dieser Vorgehensweise aber er ist schon längst überholt.
Mit einem EU Führerschein aus dem Ausland wird kein Autofahrer mehr glücklich in Deutschland, wenn er bereits den ersten Führerschein los ist. Mehrere Gerichtsurteile haben bereits bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechtswidrig ist und bestraft wird.