Das Wort Treppenlift ist eines der vielen Synonyme für einen technisch korrekt bezeichneten Treppenschrägaufzug. Eine solche Einrichtung ist besonders für Personen gedacht, welche nicht aus eigener Kraft Stufen steigen können oder in einem Rollstuhl sitzen und daher nicht in der Lage sind Treppen zu steigen. Für die verschiedenen Anforderungen an den Treppenlift gibt es auch verschiedene Modelle. Lifte mit einer Plattform, sind die meist genutzte Art von Treppenliften. Auf der ebenen Plattform können Rollstuhlfahrer ihren Rollstuhl drauf fahren und Schranken, welche zu geklappt werden können, schützen zu allen Seiten vor einem herunterfallen. Wenn der Lift nicht benutzt wird kann die Plattform hochgeklappt werden, und nimmt somit wenig Platz weg und behindert daher nicht die normale Treppennutzung.
Es gibt außerdem auch Sitz- und Stehlifte. Sie sind für Menschen gedacht, die Probleme beim Treppensteigen haben, ansonsten aber laufen können. Die Person setzt sich entweder hin oder steht auf einer kleinen Plattform. Auch hier gibt es verschiedene Sicherungssysteme die vor einem herunterfallen schützen. Bei Sitzen werden oft Sicherheitsgurte benutzt, bei Stehliften entweder Armlehnen oder Schranken. Dadurch, dass die Plattform wesentlich kleiner ist als bei der anderen Liftart kann ein solcher Treppenlift auch in engen Treppen eingebaut werden. Der Sitz oder die Plattform lassen sich auch hier zum Platz sparen meistens nach dem Gebrauch hochklappen. Eine andere Variante ist der Rollstuhlhängelift. Dort gibt es überhaupt keine Plattform, sondern nur eine Vorrichtung in der ein Rollstuhl eingehängt werden kann, welche an der Decke befestigt ist. Diese Lifte sind allerdings eher selten, da sie viel Platz brauchen und in den meisten Treppen nicht eingebaut werden können.

Durch Gesetze ist abgesichert, dass bei Treppenliften keine schweren Unfälle passieren können. Jeder Lift muss außerdem mit einer Aufschrift beschriftet sein, die viele Informationen über den Hersteller und den Lift enthält. In Mehrfamilienhäusern muss die Bauaufsichtsbehörde dem Einbau eines Treppenlifts zustimmen.