Mo 17 Mrz 2008
Einen bangen Blick auf seine Finanzen wirft heute faktisch jeder Arbeitnehmer. Nach dem Abzug von den Sozialversicherungsbeiträgen und der Lohnsteuer, bleibt oftmals nicht mehr viel zum Leben übrig.
Wird der Hauptverdiener dann auch noch krank, ist es so, dass das Krankengeld, das man aber der 7. Krankheitswoche erhält, ja auch schon erheblich gekürzt ist. Anspruch auf Krankengeld haben dabei alle, die berufstätig und in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.Die Höhe des Krankengelds beträgt dabei 70 Prozent des Arbeitsentgelts. Es ist dabei so, dass die Bezugsdauer unbegrenzt ist, außer wenn es sich um die gleiche Krankheit stets handelt.
Hierbei ist die Bezugsdauer nämlich auf drei Jahre, bzw. 78 Wochen begrenzt.
Danach muss entschieden werden, ob der Versicherungsnehmer überhaupt noch arbeitsfähig, oder aber berufsunfähig ist. Das Wort Berufsunfähigkeit ist dabei ein „Schreckgespenst“. Die Frage ist nämlich, was man im Falle einer Berufsunfähigkeit bekommt. – Es ist dabei so, dass es eine Betriebsunfähigkeitsrente in dem Sinne schon seit 01. Januar 2001 nicht mehr gibt, denn mit Wirkung zum 31.12.2000 wurde die Betriebsunfähigkeitsrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung ausgekoppelt.
Eine Berufsunfähigkeitsrente wird jedoch auch weiterhin gezahlt, wenn denn der Anspruch darauf vor dem 01.01.2001 entstanden ist. Es ist dabei so, dass diese jedoch nicht mehr so hoch ist wie früher, sondern nur noch zwei Drittel der Erwerbsunfähigkeitsrente beträgt, welche unter zusätzlicher Berücksichtigung einer Zurechnungszeit, wie die Altersrente berechnet wird. Dies gilt jedoch für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden.
Alle danach Geborenen erhalten eine Erwerbsminderungsrente, die jedoch, wenn man noch teilweise arbeiten kann (auch nicht in dem eigentlich erlernten Beruf) nur einen Bruchteil davon erhält. In welcher Weise ein anderer Beruf dem Versicherten dabei zugemutet werden kann, hängt letztlich auch von seiner Ausbildung ab, sowie auch von seinem bisherigen beruflichen Werdegang. Eine Erwerbsminderungsrente muss man beantragen und dabei natürlich den Nachweis für seine Berufsunfähigkeit erbringen.
Michaela Schleußner
schleussner[at]vers-online[punkt]net